AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CONVESTORS K. Geue (CONVESTORS) - Stand Januar 2016

 

Präambel

Die AGB der CONVESTORS sind die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen unseren Klienten / Mandanten / Auftraggebern / Anbietern (im Folgenden allesamt als Klient/-en bezeichnet) und uns. Sie gelten generell im Geschäftsverkehr im Geltungsbereich der BRD, und sofern zulässig auch außerhalb der BRD.

 

1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle von CONVESTORS zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sind vom Klienten streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen / Unterlagen sind Dritten gegenüber unzugänglich zu halten. Ausgenommen hiervon sind Berater des Klienten, wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Vertreter von Kreditinstituten, Sachverständige, Gutachter etc, die diese Informationen / Unterlagen zur Prüfung im Auftrag des Klienten erhalten.

Der Klient haftet insofern auch für die Einhaltung der Vertraulichkeit durch seine Angestellten.

Im Gegenzug behandelt CONVESTORS Daten des Klienten ebenfalls vertraulich und verwendet diese nur zur Erfüllung des Auftrages. Ausgenommen sind auch hier Berater wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Vertreter von Kreditinstituten, Sachverständige, Gutachter etc.

 

2. Haftungsausschluss

CONVESTORS weist darauf hin, dass alle erarbeiteten Daten / Informationen vom jeweiligen Klienten oder seinen Beratern selbst nochmals überprüft werden sollten. So-fern CONVESTORS Daten / Informationen von Dritten erhält und an den Klienten weiterleitet, hat CONVESTORS die Daten / Informationen zwar vorgeprüft, lehnt aber jedwede Haftung hierfür ab. Daten von Dritten können trotz gewissenhafter Prüfung fehlerhaft, lückenhaft oder anderweitig unvollständig sein. Der Klient sollte im Zweifel alle Unterlagen / Informationen durch seine Berater erneut überprüfen.

 

3. Vergütung

CONVESTORS führt auftragsgemäß die Beschaffung oder die Prüfung von Investitionsmöglichkeiten gewerblich durch. Hierfür erhält CONVESTORS vom Klienten grundsätzlich ein Honorar, welches sich an der Höhe des Investitionsvolumens orientiert. Sofern nichts anderes schriftlich zwischen CONVESTORS und dem Klienten vereinbart wird, gilt das Honorar pauschal in Höhe von 5% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen auf das Investitionsvolumen, als vereinbart. Bei der Transaktionen eines Unternehmens (sharedeal) ist das Transaktionsvolumen nur dann der Wert der Shares, wenn diese einen Substanzkaufpreis überschreiten. Unterschreitet der Wert der Shares einen Substanzwert, gilt der Substanzwert als Transaktionsvolumen.

CONVESTORS ist berechtigt in einer Transaktion für mehrere Klienten gleichzeitig tätig zu sein und von jedem dieser Klienten die genannte Transaktionspauschale in Höhe von 5% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu verlangen.

 

4. Rückforderung

Ist eine Transaktion durch schriftliche Vereinbarung (Kaufvertrag, Übernahmevertrag, Übertragungsvertrag, Schenkungsvertrag, Tauschvertrag etc) getätigt, gilt das Honorar als nicht rückzahlbar. Auch für den möglichen Fall einer Rückabwicklung einer Transaktion ist CONVESTORS nicht verpflichtet das Honorar zurückzuzahlen, da CONVESTORS auftragsgemäß geleistet hat. CONVESTORS haftet weder bei Fahrlässigkeit, noch bei grober Fahrlässigkeit. Der Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

 

5. Klienten- / Mandantenschutz

Der Klient ist zu keiner Zeit berechtigt Kontakt mit anderen Klienten von CONVESTORS ohne schriftliche Zustimmung von CONVESTORS aufzunehmen oder durch Dritte herstellen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung ist der Klient CONVESTORS gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz errechnet sich mindestens in Höhe des pauschalen Transaktionshonorars von 5% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer des evidenten Geschäfts.

 

6. Nutzungsrechte

 

7. Auseinandersetzungen

Sofern es auf Grund unterschiedlicher Auffassungen zwischen Klient und CONVESTORS zu juristischen Auseinandersetzungen kommen kann, verpflichten sich die Parteien den Streitfall möglichst außergerichtlich zu klären. Die Parteien stimmen bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu, dass bei fehlender Einigung zunächst ein Schiedsmann, bestellt von der zuständigen IHK, konsultiert werden soll. Nur für den Fall des Scheiterns dieser Gespräche / Bemühungen soll ein ordentliches Gericht angerufen werden dürfen.

 

8. Gerichtsstand

Sofern der Klient Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz der CONVESTORS als vereinbart.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte einer oder mehrere der vorgenannten Punkte dieser AGB gegen geltendes Recht verstoßen oder undurchführbar sein, verpflichten sich beide Parteien eine Regelung zu finden, die dem Sinn des betroffenen Punktes am nächsten kommt. Alle anderen Punkte bleiben hiervon unberührt und behalten Ihre Wirkung.